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Dienstleistungen

Wahlrechtsbescheinigung erhalten

Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Beschreibung

Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden. Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist. Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

Gebühren

kostenfrei

An wen kann ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Wahlen

    Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum Wahlschein.Mehr erfahren
Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres und KommunalesFreigabedatum 28.12.2022Zurück zur Übersicht
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