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Dienstleistungen

Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Thüringer Online-Dienst

    Mehr erfahren
  • TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    Mehr erfahren
Beschreibung der Online-Dienste Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden. Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen. Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Mehr erfahren
  • Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

    Mehr erfahren

Beschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.: Verkaufswagen/Verkaufsstände Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften Informationsstände Werbeaufsteller/Werbetafeln Tische/Stühle Fahrradständer Plakatierung Antragsinhalt: In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben. Inhalt der Erlaubnis: Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind. Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Fristen

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Gebühren

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

An wen kann ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen. Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung der Gemeinde

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen

    Sie planen eine Veranstaltung – beispielsweise im Bereich der Luftfahrt oder in Verbindung mit Glücksspiel? Sie haben einen Schaustellerbetrieb oder sind im Reisegewerbe tätig? Verwaltungsleistungen und Informationen über die Planung und Genehmigungen von Veranstaltungen finden Sie hier.Mehr erfahren
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen

    Ob Sonderöffnungszeiten zum Straßenfest oder Veranstaltung zum Firmenjubiläum – das Erlebnis für Ihre Kundschaft steht im Mittelpunkt. Doch welche Genehmigungen brauchen Sie hierfür, wo bekommen Sie sie und wann müssen sie vorliegen? Services und Informationen über Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen finden Sie hier.Mehr erfahren
  • Veranstaltungen und Feste

    Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Infrastruktur und LandwirtschaftFreigabedatum 06.09.2022Zurück zur Übersicht
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