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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Hundehaltung anmelden

Die Haltung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Online Prozesse

Formulare

Beschreibung

Als Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Die Anzeige hat nach Aufnahme der Haltung unverzüglich zu erfolgen. Beachten Sie bitte, dass Sie den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen müssen. Das Chippen muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgt sein. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats. Zudem sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind. Die Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kom-mune in Verbindung.

Fristen

Die Haltung eines Hundes muss unverzüglich angezeigt werden. Der Hund muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung gechippt werden. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

Unterlagen

Die Anzeige der Haltung des Hundes hat folgende Angaben zu enthalten: Name, Vorname des Hundehalters Geburtsdatum des Hundehalters Anschrift des Hundehalters Beginn der Hundehaltung (Datumsangabe) die Transpondernummer des Hundes (falls der Hund schon gechippt ist) Geschlecht des Hundes Geburtsdatum/Wurfdatum des Hundes (soweit bekannt) Rasse (oder Kreuzung) des Hundes Beschreibung des Aussehens des Hundes zum Beispiel Fellfarbe, Risthöhe, besondere Merkmale Sofern Ihr Hund nach dem 25. April 2020 gechippt wurde, müssen Sie die Daten zu Ihrem Hundes mittels einer Bescheinigung des die Kennzeichnung vornehmenden Tierarztes oder des sogenannten Heimtierausweise nachweisen, Bringen Sie bitte auch einen Nachweis über Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung zur Anmeldung mit.

Gebühren

Für die Anzeige der Hundehaltung fallen keine Gebühren an.

An wen kann ich mich wenden?

Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

Was muss ich wissen?

Der Halter eines Hundes handelt ordnungswidrig, wenn er der Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde nicht nachkommt, die Kennzeichnung des Hundes nicht veranlasst oder keine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abschließt und aufrechterhält. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Zuständige Stelle für die Anzeige der Hundehaltung ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Halter des Hundes wohnt.

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Tierhaltung

    In deutschen Haushalten leben etwa 30 Millionen Haustiere. Haben Sie Tiere und Fragen beispielsweise zu Hundesteuer und Hundehaltung? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und Informationen über die Haltung, die Besteuerung und rechtlichen Fragestellungen – von der Anmeldung eines Hundes über den Tierschutz bis hin zur Haltung von Wildtieren.Mehr erfahren
Urheber Thüringer Ministerium für Inneres und KommunalesFreigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres und KommunalesFreigabedatum 17.04.2023Zurück zur Übersicht
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