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Dienstleistungen

Baumfällgenehmigung beantragen

Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Online Prozesse

Formulare

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt. Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten. Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann. Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

An wen kann ich mich wenden?

Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen. Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

Rechtsgrundlage

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Klima, Natur und Arten

    Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Energie und Rohstoffe sind begrenzte Güter und sollten deshalb sparsam verwendet werden. Sie können auch zum Klimaschutz beitragen, z. B. durch Reduzierung des Stromverbrauchs, die Art der Heizungsanlage oder eine ressourcenschonende Bauweise.Mehr erfahren
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

    Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und NaturschutzFreigabedatum 15.12.2022Zurück zur Übersicht
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