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Dienstleistungen

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden aus Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern ausgestellt.

Beschreibung

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall. Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen. Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: Geburtenregister Eheregister Lebenspartnerschaftsregister Sterberegister Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein. Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.

Voraussetzungen

Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern) Ihre Kinder oder Enkel Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch Erbschein Grundbuchauszug Sie sind mindestens 16 Jahre alt

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Onlinedienst zur Beantragung eines Auszugs aus dem Personenstandsregister anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

Unterlagen

Für die Beantragung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister benötigen Sie in der Regel: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren) bei Beantragung oder Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das den entsprechenden Registereintrag führt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Amtsgericht

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Todesfall

    Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres und KommunalesFreigabedatum 05.11.2024Zurück zur Übersicht
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