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Dienstleistungen

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Online Prozesse

Formulare
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Mehr erfahren

Beschreibung

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie), bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse

Gebühren

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

An wen kann ich mich wenden?

Die mehrsprachige Geburtsurkunde wird Ihnen von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister führt.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist. Bei Geburt im Ausland können Sie, wenn Sie nicht wissen, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachfragen.

Organisationseinheiten

Verwandte Lebenslagen

  • Nach der Geburt

    Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres und KommunalesFreigabedatum 07.07.2023Zurück zur Übersicht
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