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Dienstleistungen

Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen

Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Beschreibung

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht. Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Voraussetzungen

Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt. Sie beantragen die Beurkundung für sich selbst, Ihr Kind, ein Elternteil oder Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, empfiehlt es sich, zunächst mit der dortigen deutschen Botschaft Kontakt aufzunehmen. Dort kann in der Regel ein Antrag auf Nachbeurkundung aufgenommen und an das deutsche Standesamt übersandt werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt. Vor der persönlichen Vorsprache empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, um das genaue Verfahren zu besprechen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Unterlagen

Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Gebühren

Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland ist gebührenpflichtig. In Thüringen beträgt die Gebühr für die nachträgliche Beurkundung 90,00 €. Eine aus dem Geburtenregister erstellte Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

An wen kann ich mich wenden?

An das Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.

Zuständigkeit

Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes

Organisationseinheiten

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Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und LandesentwicklungFreigabedatum 28.05.2026Zurück zur Übersicht
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