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Dienstleistungen

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt). Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder sind EU-Bürger/in und Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen. Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine eID-Karte, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN. Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert. Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung online erledigen oder vor Ort im Bürgeramt. Online-Anmeldung Sie erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben, oder melden Sie sich bei Ihrem BundID-Konto an. Starten Sie anschließend den Onlinedienst und halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit. Geben Sie Ihre Daten zur neuen Wohnung ein und laden Sie, falls Sie zur Miete wohnen, die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden hoch. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail. Im Onlinedienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Onlinedienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherten Adressdaten.​ Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Adresse zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Adresse auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie von einem anderen Ort in Deutschland nach Berlin gezogen sind und einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass. Anmeldung vor Ort im Bürgeramt Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung. Die Adressdaten auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden direkt vor Ort aktualisiert

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich) Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Weigert sich die Behörde, Sie anzumelden, oder trägt sie falsche Daten ein, können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen oder direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Organisationseinheiten

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Freigabevermerk Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und LandesentwicklungFreigabedatum 28.05.2026Zurück zur Übersicht
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