Stadtverwaltung Weida - Standesamt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Leistungen
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären
Wenn Ihre Geschlechtsidentität von Ihrem amtlich registrierten Geschlechtseintrag abweicht, können Sie die Angaben zu Geschlecht und Vornamen ändern lassen. Dafür müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben. Mehr erfahren Ausdruck aus dem Geburtenregister
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen. Mehr erfahren Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
Wenn Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschieden wurde, können Sie diese Entscheidung in Deutschland förmlich anerkennen lassen. Mehr erfahren Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Mehr erfahren Eheschließung anmelden
Wenn Sie in einem deutschen Standesamt heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Mehr erfahren Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Mehr erfahren Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Mehr erfahren Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen. Mehr erfahren Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen. Mehr erfahren Familienname des Kindes neu bestimmen
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, können Sie den Familiennamen des Kindes neu bestimmen. Mehr erfahren Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen. Mehr erfahren Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern. Mehr erfahren Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern. Mehr erfahren Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Mehr erfahren Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern. Mehr erfahren Familienname von Ehegatten ändern
Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Mehr erfahren Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. Mehr erfahren Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen. Mehr erfahren Hausgeburt anzeigen
Die Hausgeburt eines Kindes müssen Sie beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen. Mehr erfahren Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Mehr erfahren Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Mehr erfahren Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden aus Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern ausgestellt. Mehr erfahren Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen. Mehr erfahren Mutterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt. Mehr erfahren Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Mehr erfahren Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als Flüchtling anerkannte Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Mehr erfahren Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Sie benötigen Informationen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung. Hier erfahren Sie mehr darüber. Mehr erfahren Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Mehr erfahren Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten. Mehr erfahren Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
Wenn eine Änderung des Familiennamens nach den bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist, kann die Änderung des Familiennamens bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde) beantragt werden. Mehr erfahren Sterbefall im Ausland Beurkundung
Einen Sterbefall im Ausland können Sie nachträglich in das deutsche Sterberegister eintragen lassen. Mehr erfahren Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen. Mehr erfahren Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen. Mehr erfahren Vornamen Änderung der Reihenfolge
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen. Mehr erfahren
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen) Zur Dienstleistung Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen) Zur Dienstleistung Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche
Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche Zur Dienstleistung Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts Zur Dienstleistung Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung Zur Dienstleistung